Allgemeine Geschäftsbedingungen der ATIS Sports GmbH

(Stand: März 2022)

1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der ATIS Sports GmbH (nachfolgend: ATIS) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit ATIS abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrages zur Benutzung des von ATIS betriebenen Fitness-/ Sportstudios (nachfolgend: ATIS, Club bzw. ATIS Club) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedschaftsvertrag berechtigt sind.
1.2. Vertragsabschluss im Club: Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Club durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
1.3. Mitgliedskarte („ATIS Card“): Das Mitglied erhält im Club bei Vertragsabschluss im Rahmen des Starterpakets eine Mitgliedskarte, welche ihm den Zutritt zum Club ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Clubs.
1.4. Besonderheiten für Minderjährige: Für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedschaftsvertrag nur mit Zustimmung und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Der gesetzliche Vertreter muss für die Unterschrift im Club anwesend sein.

2. NUTZUNG DES CLUBS
2.1. Umfang der Clubnutzung: Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung des Mitgliedschaftsvertrags Zutritt zum Club und ist berechtigt, diesen während der jeweiligen Öffnungszeiten und entsprechend der Maßgabe des Mitgliedschaftsvertrags zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen: Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen durch Mitglieder im Club ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit Mitgliedskarte: Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in den Club. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in den Club nicht möglich.
2.4. Hausordnung: ATIS ist berechtigt, eine für die Mitglieder sowie für jede Person, die sich in den Räumlichkeiten von ATIS aufhält, verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/ des Clubs und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung: Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen: Im vereinbarten Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Clubnutzung nur enthalten, soweit dies im Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der Mitgliedskarte: Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich im Club, per Telefon oder via Email an info@atis-club.de zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Mitgliedskarte / Ersatz- Mitgliedskarte: Für die Ausstellung der Mitgliedskarte bei Vertragsabschluss wird die im Mitgliedschaftsvertrag vermerkte Gebühr für das Starterpaket fällig. Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 20€ für eine Ersatz-Mitgliedskarte fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Mitgliedskarte verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Mitgliedskarte ihre Gültigkeit.
3.3. Wiederkehrende Zahlungen: Soweit auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Mitgliedschaftspauschale in der auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegebenen Höhe zu leisten hat.
3.4. Angabe und Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, ATIS bei Vertragsabschluss eine aktuelle Postanschrift oder E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von ATIS (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. der ATIS Sports GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Identitätskontrolle: Die Mitgliedschaft im ATIS Club ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, wird ein Foto des Mitglieds aufgenommen, welches von ATIS gespeichert wird. Andernfalls behält sich ATIS vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Club durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände: Es ist dem Mitglied untersagt, im ATIS Club zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, welche nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtmittel und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika) sowie alkoholische Getränke in den Club mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Club anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Konsum von im ATIS Club erworbenen alkoholischen Getränken im Bereich der Lounge und im Außenbereich/ Terrasse.

4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Mitgliedschaftsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Mitgliedschaftsvertrags fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Kalendermonat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Zahlungsverzug
4.2.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält ATIS sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.

4.2.2. Sind auf dem Mitgliedschaftsvertrag regelmäßige Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist ATIS berechtigt, den vollständigen ausstehenden Betrag bis zum Ende der Laufzeit auf einmal anzufordern (Fälligkeit der Zahlung) oder den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Im zweiten Falle ist ATIS berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.2.3. Der ATIS Club  ist  berechtigt,  seine  Forderungen  aus dem  Mitgliedsvertrag  an  den  externen  Dienstleister,  FINION Captial  GmbH, Raboisen  5,  20095  Hamburg,  abzutreten  und  den  Forderungseinzug  auf  den betreffenden  Dienstleister  zu  übertragen.  Hiermit  erkläre  ich (das Mitglied) mein Einverständnis  mit  der  Weitergabe  meiner  personenbezogen  Daten  (Name, Adresse,  Geburtsdatum,  Beginn,  Laufzeit,  Beitragszahlungszyklus  und Kündigungsstatus  des  Mitgliedsvertrages,  Forderungshöhe,  IBAN,  BIC, Kontoinhaber  zum  Bankkonto,  von  dem  der  Lastschrifteinzug  durchgeführt wird)  zum  Zwecke  des  Einzugs  der  sich  aus  dem  Mitgliedsvertrag  gegen  mich ergebenden  Forderungen  und  erteile  insoweit  ein  gültiges  SEPALastschriftmandat,  in  dem  ich  Finion Capital  ermächtige,  Zahlungen  von  meinem Konto  mittels  Lastschrift  einzuziehen  und  mein  Kreditinstitut  anweise,  die  von Finion Captial  auf  mein  Konto  gezogenen  Lastschriften  einzulösen

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung: Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit im Anschluss auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist jederzeit für jede Partei mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung hat gegenüber der anderen Partei in Textform zu erfolgen. Die Gültigkeit der (10er-) Kurskarten beträgt längstens 3 Jahre ab Kaufdatum. Ungenutzt verfällt der Anspruch auf Nutzung nach 3 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Zeitdauer, die der Vertrag pro Jahr maximal stillgelegt werden kann, ist auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegeben.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist ATIS mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Wochenanfang (Montag) beginnen und kann ab einer Dauer von zwei vollen Kalenderwochen in Anspruch genommen werden. Stilllegungen müssen immer volle Kalenderwochen umfassen.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von ATIS nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem Mitgliedschaftsvertrag beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder ATIS zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied: Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die ATIS Sports GmbH, Grünstr. 18, 40667 Meerbusch oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. strong@atis-club.de) zu versenden.

6. HAFTUNG DER ATIS SPORTS GMBH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ATIS Sports GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der ATIS Sports GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der ATIS Sports GmbH.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Änderungen dieser AGB: ATIS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. ATIS wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.2. Aufrechnungsverbot: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die ATIS Sports GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die ATIS Sports GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.3 Datenverarbeitungen: ATIS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister lediglich zur Verwaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
7.4 Wegfall/ Einschränkung von Leistungen: Ein etwaiger dauerhafter Wegfall von kostenpflichtigen Zusatzleistungen, Änderungen von Inklusivleistungsangeboten oder Einschränkung der Nutzungszeiten in zumutbarer Weise berechtigt nicht zur Kündigung der Mitgliedschaft. Gleiches gilt bei temporär begrenzter Nutzungseinschränkung des Clubs, sofern diese ATIS nicht zu vertreten hat.
Eine etwaige temporäre Einschränkung bzw. ein Wegfall von kostenpflichtigen Zusatzleistungen, Änderungen von Inklusivleistungsangeboten (z.B. Sauna) oder eine Einschränkung der Nutzungszeiten in zumutbarer Weise berechtigen nicht zur Minderung der geschuldeten Mitgliedschaftszahlung.
7.5. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedschaftsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.6. Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch.